Als Vertragsbestandteil gelten die von Roberto Mercuri Quality CarCare Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen, Verkauf, Kurs- und Schulungsdienstleistungen.
Diese Geschäftsbedingungen sind hier online verfügbar und können somit jederzeit eingesehen, abgespeichert und ausgedruckt werden:
Als Vertragsbestandteil gelten die von Roberto Mercuri Quality CarCare Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Leistungen, Verkauf, Kurs- und Schulungsdienstleistungen. Diese
Geschäftsbedingungen sind online verfügbar und können somit jederzeit eingesehen, abgespeichert und ausgedruckt werden:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Für alle zwischen Roberto Mercuri Quality CarCare (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend
Auftraggeber“) abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen
alle Geschäftsbereiche der Dienstleistungen, Verkäufe, Beratungs- und Schulungsbereiche sowie alle Arbeiten die mit
dem Auftraggeber extra vereinbart wurden.
1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende
Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.3. Änderungen an den AGB sind möglich und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.4. Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann oder in ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§2 Terminvereinbarungen und Auftragserteilungen
2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und werden nach Unterzeichnung
des Auftraggebers als solche anerkannt.
2.2. Terminvereinbarungen und Beginn der Arbeiten können vom Datum her abweichen. Es werden die vereinbarten
Abmachungen und Leistungen des unterzeichneten Auftragsformulares zu Grunde gelegt und als solche anerkannt.
2.3. Der Auftraggeber erhält nach der Unterzeichnung eine Durchschrift des Auftragsformulares.
2.4. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis von Auftraggeber und Anbieter schriftlich getroffen. Eilaufträge
müssen vom Auftraggeber als solche vor
Auftragsbeginn deklariert werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich
nach der Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung und Änderungen von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Auftragserteilung bis zum
vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens sieben Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien
aufgekündigt wird.
3.2. Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, so ist dieser
mindestens 7 Tage vorher abzusagen. Ein Termin gilt als abgesagt, wenn dieser per E-Mail oder telefonisch, unter
Angabe des Auftraggebers und des Auftragsdatums mitgeteilt wurde. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Andernfalls kann der Anbieter dem Auftraggeber die Kosten für den nicht
wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen.
• Für Terminabsagen innerhalb von 6-4 Tagen vor Termin können bis zu 50% des Auftragswertes in Rechnung
gestellt, bzw. geltend gemacht werden.
• Für Terminabsagen innerhalb von 3-1 Tagen vor Termin können bis zu 80% des Auftragswertes
in Rechnung
gestellt, bzw. geltend gemacht werden.
• Für Terminabsagen die am gleichen Tag wie der vereinbarte Termin sind oder ohne Absage
können bis zu 100%
des Auftragswertes in Rechnung gestellt, bzw. geltend gemacht werden.
3.3. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe in einem straßenverkehrstauglichen Zustand sein und keine losen Teile aufweisen.
Der Auftraggeber muss selbst dafür Sorge trage, dass alle Wertsachen oder andere Gegenstände vor Auftragsbeginn
aus dem Fahrzeug entfernt worden sind. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen
Mitarbeiter bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder Wertsachen geltend gemacht werden.
§4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Terminabsprache oder bei
der Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung vor Ort
geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation
berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3. Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein
könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation
nicht möglich. Im Streitfall wird auf Kosten des Auftraggebers ein Gutachter hinzugezogen.
§5 Haftung und Garantie
5.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder
einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B.
durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Reparaturlackierungen, Kratzer, Roststellen, etc.,
können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
Durchgeführte Reparaturlackierungen am Fahrzeug müssen vor Auftragsbeginn dem Anbieter gemeldet werden.
5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive
Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und -abweichungen führen. Der Auftraggeber muss
vor der Unterzeichnung des Auftragsformulars hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten
dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens
des Anbieters ausgeschlossen.
5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden
waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Dellen, schadhafte Felgen, Antennen, loses und schadhaftes Interieur oder
Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am
Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt.
Mit der Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie
Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.
5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld
der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf dem Auftragsformular
schriftlich zu vermerken.
§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten muss das Auftragsformular vom Auftraggeber unterzeichnet werden.
Hierzu gehört ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Dies dient der rechtlichen Absicherung
des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeiter.
6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadenersatzansprüche nach
Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene
Schäden beziehen. Im Streitfall wird auf Kosten des Auftraggebers ein Gutachter hinzugezogen. Bei nachweislichem
Betrugsversuch wird umgehend Anzeige bei den zuständigen Behörden erstattet.
6.3. Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigt der Auftraggeber dessen Richtigkeit. Zugleich werden durch die
Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf dem Auftragsformular
festgehaltenen außerordentliche Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
6.4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach Schlüsselübergabe unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
6.5. Bestimmt der Auftraggeber eine andere Person als Abholer, gilt folgendes grundsätzlich als vereinbart: Der Abholer ist
vollumfänglich vom Auftraggeber zur Abnahme der durchgeführten Arbeiten beauftragt und in seinem Namen
Unterschriftsberechtigt.
§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen / Alternative Zahlungsmetoden
7.1. Alle Zahlungen werden an Hand der mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt und
sind in Bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
7.2. Die Zahlungsbedingung lautet wie folgt:
• Bei einem Betrag unter € 1.000,00 ist die Zahlung nach Fertigstellung bei Abholung in Bar
oder per EC-Karte zu
bezahlen.
• Bei einem Betrag ab € 1.000,00 werden bei Übergabe des Auftragsgegenstandes und somit des
Auftragsbeginnes
50% per Vorauszahlung und die restlichen 50% nach Fertigstellung
bei Abholung in Bar oder per EC-Karte fällig.
• Bei einem Betrag ab € 2.500,00 ist bei Terminvereinbarung 20% des Auftragswertes anzubezahlen. Bei
Übergabe
des Auftragsgegenstandes und somit des Auftragsbeginnes werden weitere 30% per Vorauszahlung und die
restlichen 50% nach Fertigstellung bei Abholung in Bar oder per EC-Karte
fällig.
7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf dem Auftragsformular
schriftlich festgehalten werden, da diese sonst unwirksam werden.
7.4. Alternative Zahlungsmöglichkeiten: SEPA-Lastschriftverfahren, Sofortüberweisung vor Ort, Paypal (nur wenn diese
schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart wurden).
§8 Erweitertes Pfandrecht
8.1. Dem Anbieter steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht auf den auf Grund des
Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus
früher durchgeführten Arbeiten geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstandes im Zusammenhang
stehen.
8.2. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten
sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
§9 Preise / Pauschalpreise
9.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen
Preise, sofern Sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem
Verschmutzungsgrad.
9.2. Preise auf Unterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis
kann je nach Fahrzeugzustand von den Orientierungspreisen abweichen. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw.
Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
9.3. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich
ist, kann ein Aufpreis gelten gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise
müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der
Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine
Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
§10 Sonstiges
10.1. Erfüllungsort ist der jeweilige Ausführungsort / Firmenstandort des Auftraggebers bzw. der Standort von
Roberto Mercuri Quality CarCare. Der Gerichtsstand ist Phillipsburg.
§11 Geltendes Recht
11.1. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und Auftraggeber gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Rechte
werden ausgeschlossen.
§12 Salvatorische Klausel
12.1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie
ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
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