Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen

Als Vertragsbestandteil gelten die von Roberto Mercuri Quality CarCare Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen, Verkauf, Kurs- und Schulungsdienstleistungen.

Diese Geschäftsbedingungen sind hier online verfügbar und können somit jederzeit eingesehen, abgespeichert und ausgedruckt werden:

 



Als Vertragsbestandteil gelten die von Roberto Mercuri Quality CarCare Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Leistungen, Verkauf, Kurs- und Schulungsdienstleistungen. Diese Geschäftsbedingungen sind online verfügbar und können somit jederzeit eingesehen, abgespeichert und ausgedruckt werden:

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    1.1. Für alle zwischen Roberto Mercuri Quality CarCare (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend 

           Auftraggeber“) abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen

           alle Geschäftsbereiche der Dienstleistungen, Verkäufe, Beratungs- und Schulungsbereiche sowie alle Arbeiten die mit

           dem Auftraggeber extra vereinbart wurden. 

    1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende

           Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. 

    1.3. Änderungen an den AGB sind möglich und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
    1.4. Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige

           Personengesellschaft, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend

           weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann oder in ihrer

           selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§2 Terminvereinbarungen und Auftragserteilungen

    2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und werden nach Unterzeichnung

           des Auftraggebers als solche anerkannt.
    2.2.  Terminvereinbarungen und Beginn der Arbeiten können vom Datum her abweichen. Es werden die vereinbarten

           Abmachungen und Leistungen des unterzeichneten Auftragsformulares zu Grunde gelegt und als solche anerkannt.
    2.3. Der Auftraggeber erhält nach der Unterzeichnung eine Durchschrift des Auftragsformulares.

    2.4. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis von Auftraggeber und Anbieter schriftlich getroffen. Eilaufträge

           müssen vom Auftraggeber als solche vor

           Auftragsbeginn deklariert werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich

           nach der Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung und Änderungen von Terminvereinbarungen
    3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Auftragserteilung bis zum

           vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens sieben Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien

           aufgekündigt wird.
    3.2. Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, so ist dieser

           mindestens 7 Tage vorher abzusagen. Ein Termin gilt als abgesagt, wenn dieser per E-Mail oder telefonisch, unter

           Angabe des Auftraggebers und des Auftragsdatums mitgeteilt wurde. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der

           Auftraggeber verantwortlich. Andernfalls kann der Anbieter dem Auftraggeber die Kosten für den nicht

          wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen.

                •    Für Terminabsagen innerhalb von 6-4 Tagen vor Termin können bis zu 50% des Auftragswertes in Rechnung

                     gestellt, bzw. geltend gemacht werden.
                •    Für Terminabsagen innerhalb von 3-1 Tagen vor Termin können bis zu 80% des Auftragswertes in Rechnung

                     gestellt, bzw. geltend gemacht werden.
                •    Für Terminabsagen die am gleichen Tag wie der vereinbarte Termin sind oder ohne Absage können bis zu 100%

                    des Auftragswertes in Rechnung gestellt, bzw. geltend gemacht werden.

    3.3. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe in einem straßenverkehrstauglichen Zustand sein und keine losen Teile aufweisen.

           Der Auftraggeber muss selbst dafür Sorge trage, dass alle Wertsachen oder andere Gegenstände vor Auftragsbeginn

           aus dem Fahrzeug entfernt worden sind. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen

           Mitarbeiter bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder Wertsachen geltend gemacht werden. 

§4 Reklamationen
    4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Terminabsprache oder bei

           der Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung vor Ort

           geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation

           berechtigt ist. 

    4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.

    4.3. Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein

           könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation

           nicht möglich. Im Streitfall wird auf Kosten des Auftraggebers ein Gutachter hinzugezogen.
§5 Haftung und Garantie
    5.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder

           einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann. 

    5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B.

           durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Reparaturlackierungen, Kratzer, Roststellen, etc.,

           können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

           Durchgeführte Reparaturlackierungen am Fahrzeug müssen vor Auftragsbeginn dem Anbieter gemeldet werden.
    5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive

           Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und -abweichungen führen. Der Auftraggeber muss

           vor der Unterzeichnung des Auftragsformulars hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten

          dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens

          des Anbieters ausgeschlossen. 

    5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden

           waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Dellen, schadhafte Felgen, Antennen, loses und schadhaftes Interieur oder

           Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am

           Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. 

    5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt.

           Mit der Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie

           Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.
    5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld

          der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf dem Auftragsformular

          schriftlich zu vermerken.
§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung

    6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten muss das Auftragsformular vom Auftraggeber unterzeichnet werden.

          Hierzu gehört ggf. eine     Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Dies dient der rechtlichen Absicherung

          des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeiter.
    6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadenersatzansprüche nach

           Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene

           Schäden beziehen. Im Streitfall wird auf Kosten des Auftraggebers ein Gutachter hinzugezogen. Bei nachweislichem

           Betrugsversuch wird umgehend Anzeige bei den zuständigen Behörden erstattet.

    6.3. Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigt der Auftraggeber dessen Richtigkeit. Zugleich werden durch die

           Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf dem Auftragsformular

           festgehaltenen außerordentliche Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
    6.4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach Schlüsselübergabe unsere Allgemeinen

           Geschäftsbedingungen.
    6.5. Bestimmt der Auftraggeber eine andere Person als Abholer, gilt folgendes grundsätzlich als vereinbart: Der Abholer ist

           vollumfänglich vom Auftraggeber zur Abnahme der durchgeführten Arbeiten beauftragt und in seinem Namen

           Unterschriftsberechtigt.
§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen / Alternative Zahlungsmetoden
    7.1. Alle Zahlungen werden an Hand der mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt und

           sind in Bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
    7.2. Die Zahlungsbedingung lautet wie folgt:
                •    Bei einem Betrag unter € 1.000,00 ist die Zahlung nach Fertigstellung bei Abholung in Bar oder per EC-Karte zu

                     bezahlen.
                •    Bei einem Betrag ab € 1.000,00 werden bei Übergabe des Auftragsgegenstandes und somit des Auftragsbeginnes

                     50% per Vorauszahlung und die restlichen 50% nach Fertigstellung
                     bei Abholung  in Bar oder per EC-Karte fällig.
                •   Bei einem Betrag ab € 2.500,00 ist bei Terminvereinbarung 20% des Auftragswertes anzubezahlen. Bei Übergabe   

                    des Auftragsgegenstandes und somit des Auftragsbeginnes werden weitere 30% per Vorauszahlung und die

                    restlichen 50% nach Fertigstellung bei Abholung in Bar oder per EC-Karte fällig.
    7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf dem Auftragsformular

            schriftlich festgehalten werden, da diese sonst unwirksam werden.
    7.4. Alternative Zahlungsmöglichkeiten: SEPA-Lastschriftverfahren, Sofortüberweisung vor Ort, Paypal (nur wenn diese

           schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart wurden).
§8  Erweitertes Pfandrecht

    8.1. Dem Anbieter steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht auf den auf Grund des

           Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche 
Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus

           früher durchgeführten Arbeiten geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstandes im Zusammenhang

           stehen.
    8.2. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten

           sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
§9 Preise / Pauschalpreise
    9.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen

           Preise, sofern Sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem

           Verschmutzungsgrad.

    9.2. Preise auf Unterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis

           kann je nach Fahrzeugzustand von den Orientierungspreisen abweichen. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw.

           Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
    9.3. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich

           ist, kann ein Aufpreis gelten gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise

           müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der

           Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine

           Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
§10 Sonstiges

    10.1. Erfüllungsort ist der jeweilige Ausführungsort / Firmenstandort des Auftraggebers bzw. der Standort von

             Roberto Mercuri Quality CarCare.  Der Gerichtsstand ist Phillipsburg.

§11 Geltendes Recht
    11.1. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und Auftraggeber gilt

             ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Rechte

             werden ausgeschlossen.
§12 Salvatorische Klausel
    12.1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie

             ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.


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